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Bestattungsfreiheit und Umwelt
In einigen Ländern ist der Bestattungszwang bereits weggefallen. Damit wurden einige Probleme
der kulturellen Entwicklung gelöst. Andere treten neu auf. Auch Bestattungsfreiheit ist nicht grund-
sätzlich regellos. Das individuelle Handeln findet naturgemäß seine Grenzen, wenn die Rechte
Dritter beeinträchtigt werden.
In England verfügt man über langjährige Erfahrungen. Dortige Umweltbehörden beklagten, dass
beim Verstreuen von Aschen in Gewässer häufig auch Gegenstände in das Wasser gelangen, die
biologisch nicht abbaubar sind. Dazu gehören zum Beispiel Plastikbehälter und Kränze mit Plastik-
und Metallteilen.
Das gelegentliche Verstreuen von Aschen an bestimmten Orten wird als umwelttechnisch unbe-
denklich eingestuft. Anders aber sieht es aus, wenn bestimmte Orte bevorzugt werden und hier
massenweise Aschen in das Wasser gelangen. Die Umweltbehörde hält es daher für erforderlich,
bestimmte Uferabschnitte festzulegen, an denen Ascheverstreuungen grundsätzlich nicht stattfin-
den sollten. Darüber hinaus sind Überprüfungen vorgesehen, wenn bestimmte Stellen konzentriert
genutzt werden.
Für die Ascheverstreuung in Gewässer wird die Einhaltung folgender Regeln empfohlen:
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